Zahnarztpraxis in Deutschland
Sämtliche Krankheiten, welche den Zahn-, Mund- und Kieferbereich betreffen werden in Zahnarztpraxen behandelt. Da die Weiterentwicklung in der modernen Zahnmedizin aber gezeigt hat, dass viele Erkrankungen in diesem Bereich aber auch angrenzende funktionelle Gebiete betreffen können, oder im Umkehrfall viele organische oder auch nicht organische Erkrankungen Auswirkungen auf den Zahn-, Mund- und Kieferbereich haben können, gehen heutzutage Medizin und Zahnmedizin, nach entsprechender Diagnose, oftmals fließend ineinander über.
Es gibt zum einen rein kassenärztliche Zahnarztpraxen, in denen aber neben den Kassenpatienten auch Privatpatienten und Selbstzahler behandelt werden, zum anderen gibt es aber auch die rein privatärztlichen Zahnarztpraxen, in denen man ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandelt.
Die Versicherungsträger der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und diverse weitere Kostenträger haben auch heute noch überwiegend kollektive Verträge mit den zugelassenen Vertragszahnärzten, wobei der Hauptanteil der Behandlungsfälle von den Versicherten in den gesetzlichen Krankenversicherungen gestellt wird. Durch das Hinzukommen von immer mehr Sonderverträgen in den letzten Jahren gestaltet sich die Vertragslandschaft allerdings immer bunter. Die GKV-Träger versuchen gerade im zahnmedizinischen Bereich durch z. B. im Ausland (China, Singapur) gefertigten Zahnersatz Kosten zu sparen. Mit den an diesem Programm teilnehmenden Zahnärzten werden dann besondere Vereinbarungen und vermutlich auch abweichende Honorare vereinbart.
Privatzahnärztliche Zahnarztpraxen in/im sind dagegen nicht an Verträge mit Versicherungsunternehmen oder anderen Kostenträgern, welche den Patienten nicht betreffen, gebunden.
Die Untersuchung, Beratung und Behandlung eines Patienten, egal ob in einer kassenzahnärztlichen oder privatzahnärztlichen Zahnarztpraxis in/im , basiert immer auf einem Behandlungsvertrag. Dieser kommt, unabhängig davon, ob der Patient nun gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert ist immer zustande und bildet die Grundlage für alle sich daraus ableitenden Rechte und Pflichten beider Seiten.
Aber nicht nur die Behandlungsmethoden, nein auch die Ausstattung von Zahnarztpraxen hat sich in den letzten Jahren maßgeblich erweitert und verändert. Ein Empfangsbereich, von welchem aus alle organisatorischen Arbeiten delegiert werden, mehrere Behandlungsräume (auch wenn nur ein Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis praktiziert), ein modernes Wartezimmer und oftmals auch ein Röntgenraum gehören heute zur Grundausstattung.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 30.04.2012
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.